Der Kredithandel

Der Kredithandel bezeichnet sich auf den direkten Handel mit den Forderungen aus den Kreditverträgen sowie den Handel von Kreditrisiken mit Kreditderivaten. Hierbei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Verbraucherkredite und Firmenkredite oder dinglich gesicherte Kredite, z.B. Hypothekendarlehen, handelt.

Seit einiger Zeit besteht in Deutschland eine rechtspolitische Diskussion über den allgemeinen Verkauf von Krediten.


Gleiches gilt auch für die deutschen Banken, die sich mit der Praxis des Kreditverkaufs bedienen. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen letzendlich wie in einer Pressemitteilung angeführt, fünf deutsche Banken im Zusammenhang mit Kreditverkäufen abgemahnt.

Der Bundesverband greifft somit mit den Abmahnungen die in den Kreditverträgen dieser Banken verwendeten Klauseln bezüglich einer pauschalen positiven Zustimmung des Kunden zur Weitergabe und Bearbeitung seiner privaten Daten und der Befreiung der Bank vom Bankgeheimniss an.

Dadurch könnten in zukunft auch Kredite ohne Leistungsstörung jederzeit an die Kunden gebracht werden.
Sollten sie bereits von einem oder mehreren Kreditverkäufen betroffen sein und sich mit Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert sehen, so sollten sie schnell handeln, und in jedem Fall die Rechtslage überprüfen lassen und auch mit dem Erwerber des Kredits über Alternativen und Lösungen zur Vollstreckung verhandeln.